Nach dem Feuerwehrgesetz haben die Städte dafür zu sorgen, dass drohende Brandgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden (sog. „abwehrender Brandschutz). Daneben haben die Städte für eine ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen zu sorgen („technischer Hilfsdienst").
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