Beschränkungsmaßnahmen werden ab Januar 2012 verschärft
Verbot von Cadmium in Schmuck, in Hartloten und in PVC
Die bereits bestehenden Beschränkungsmaßnahmen für Cadmium im Rahmen der europäischen Chemikalienverordnung REACH werden ab Januar 2012 deutlich verschärft. Die bereits bestehenden chemikalienrechtlichen Beschränkungsmaßnahmen für Cadmium wurden daher mit der EU-Verordnung 494/2011 der Kommission vom 20. Mai 2011 zur Änderung des Anhangs XVII der REACH-Verordnung deutlich verschärft.
So darf ab 10. Januar 2012 kein Schmuck (einschließlich Modeschmuck) mehr in den Verkehr gebracht werden, dessen Metallteile mehr als 0,01 Masseprozent Cadmium enthalten. Eine Ausnahme besteht für Schmuck, der zu diesem Zeitpunkt bereits in Verkehr gebracht wurde oder älter als 50 Jahre ist (Antiquitäten-Ausnahme). Auch Hartlote dürfen (mit wenigen Ausnahmen, zum Beispiel Luft- und Raumfahrtanwendungen) ab diesem Datum nicht mehr verwendet und vermarktet werden, wenn die Konzentration an Cadmium mehr als 0,01 Masseprozent beträgt.
Die neuen Regelungen verbieten zudem Cadmium in jeder Art von Kunststoff, wobei es für eine Reihe von Bauprodukten eine Ausnahme für die Wiederverwendung von PVC-Abfall mit niedrigem Cadmiumgehalt gibt (Recycling-Ausnahme). Derartige Bauprodukte müssen in Zukunft mit der Aufschrift "Enthält Recycling-PVC" oder einem entsprechenden Piktogramm versehen sein.
