Saatkrähen Monitoring 2020 – Begleituntersuchung ist fertiggestellt

Da Saatkrähen den Singvögeln zugeordnet werden, sind sie durch das Bundesnaturschutzgesetz (§ 44, Abs. 1) und die EU Vogelschutzrichtlinie aus dem Jahr 1979 geschützt. Seit der Unterschutzstellung ging die Zahl der Brutpaare kontinuierlich nach oben. Inzwischen haben sich die Bestände in Bayern, die sich noch im Jahr 1955 auf ca. 600 Brutpaare beliefen, sehr gut erholt (mehr als 12.000). Da sich jedoch die Brutgebiete nicht mehr wie ursprünglich in offenen Landschaften mit Gehölzgruppen, sondern fast ausschließlich am Rand, oder sogar inmitten von Dörfern und Städten befinden, werden die den Brutverlauf begleitenden Erscheinungen (Verschmutzung durch Kot, Lärmbelastung) von der betroffenen Bevölkerung meist als sehr störend wahrgenommen. Um dem entgegenzuwirken, werden oftmals Vergrämungsmaßnahmen gefordert, die trotz des Schutzstatus der Tiere unter bestimmten Voraussetzungen durch die Höhere Naturschutzbehörde genehmigt werden können.

Im Jahr 2008 wurden im Puchheimer Schopflachfriedhof erstmals Saatkrähennester festgestellt. In den folgenden Jahren hat sich die Zahl der Nester schnell erhöht und der Brutbereich hat sich auf das angrenzende Wäldchen und dort vor allem auf die Randbereiche ausgedehnt. Die Anwohner und Friedhofsbesucher empfanden die Saatkrähen schon bald als sehr belastend und forderten Vergrämungsmaßnahmen. Von der Stadtverwaltung wurden seit 2011 verschiedene Maßnahmen beantragt und durchgeführt.

Die im Rahmen der Ausnahmegenehmigung bisher durchgeführten Maßnahmen zeigten oftmals nicht den gewünschten Erfolg. Seit 2011 gab es zudem immer wieder vereinzelte Splitterbereiche im Stadtgebiet. Von Seiten der Bürgerschaft hat sich daraufhin im Jahr 2016 eine Initiative gebildet, die weitergehende Vergrämungsmaßnahmen, vor allem aber den Einsatz von Greifvögeln, forderte. Im Jahr 2017 beantragte die Stadt erneut (ein entsprechender Antrag wurde bereits 2012 gestellt) eine Genehmigung für den Einsatz von Greifvögeln in der Hauptkolonie und in den Splitterbereichen. Der Einsatz in der Hauptkolonie wurde zuerst abgelehnt, genehmigt wurde er jedoch zur Verhinderung von Splitterbereichen. Diese Maßnahme wurde erstmals im Jahr 2018 erfolgreich durchgeführt. Im Jahr 2020 durften dann, nachdem die Stadt Klage gegen den Bescheid der Höheren Naturschutzbehörde eingereicht hatte, erstmals Greifvögel auch in den Randbereichen der Hauptkolonie eingesetzt werden. Außerdem wurde eine Genehmigung zur sukzessiven Vergrämung der Hauptkolonie in Aussicht gestellt, vorausgesetzt es gelänge, mindestens einen konfliktfreien Ersatzstandort dauerhaft zu etablieren. Ein solcher wäre beispielsweise das Wäldchen an der Eichenauer Straße, in dem sich 2018 erstmals eine größere Anzahl von Brutpaaren angesiedelt hatte.

Folgende Maßnahmen wurden in diesem Jahr durchgeführt:

  • Entfernen von Nestern in den Konfliktbereichen und den Splitterbereichen

  • Einsatz von BirdGards in den Randbereichen der Hauptkolonie und (ehemaligen) Splitterbereichen

  • Einsatz von Greifvögeln zur Verhinderung problematischer Splitterkolonien und Freihalten der Randbereiche der Hauptkolonie

Die Entwicklung in diesem Jahr war durchaus günstig. Es haben sich keine Splitterbereiche gebildet und die Randbereiche der Hauptkolonie waren weitgehend frei von Saatkrähen-Nestern. Insgesamt blieb die Zahl der Nester etwa gleich wie im vergangenen Jahr. Positiv war vor allem, dass sich auch in diesem Jahr Saatkrähen im Wäldchen an der Eichenauer Straße zum Brüten niedergelassen haben, da nur durch die Etablierung von konfliktfreien Ersatzstandorten die Chance besteht, die Hauptkolonie langfristig verlagern zu können.

Ende Juni hat die Lärmbelästigung ein Ende, da die jungen Saatkrähen flügge geworden sind und die Krähen das Brutgebiet nur noch gelegentlich aufsuchen.

Die Stadt Puchheim ist zuversichtlich, mit einer Kombination verschiedener Maßnahmen auch weiterhin zu einer Entspannung der Situation beitragen zu können. Dennoch ist die Entwicklung der Brutkolonie nicht vorhersehbar und das allmähliche Verlagern der Hauptkolonie, im Falle einer entsprechenden Genehmigung, ein schwieriger und zeitaufwändiger Prozess, der allen Beteiligten weiterhin ein hohes Maß an Geduld abverlangt.

Veröffentlicht im Juni 2020.

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Saatkrähen Begleituntersuchung 2020 964,7 KB
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