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Die Stadt Puchheim informiert zur Neureglung der Grundsteuer – Verpflichtung zur Grundsteuererklärung im Zeitraum 1. Juli bis 31. Oktober 2022

Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für alle Bürgerinnen und Bürger.

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt. Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet. Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.

Wer am 1. Januar 2022 (Mit-)Eigentümerin bzw. (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks, eines Wohnobjekts oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in Bayern war, ist verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben, damit die neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer festgestellt werden kann. Für diese Erklärung sind die Eigentumsverhältnisse und die tatsächlichen baulichen Gegebenheiten am 1. Januar 2022 maßgeblich.

Die Grundsteuererklärung ist im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022 abzugeben, entweder elektronisch über das Portal „ELSTER – Ihr Online-Finanzamt“ unter www.elster.de, über das Ausfüllen eines entsprechenden Vordrucks, der ab 1. Juli 2022 beim Finanzamt oder bei der Stadt Puchheim erhältlich ist, oder auch durch eine steuerliche Vertretung.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform sind zu finden auf der Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Steuern unter www.grundsteuer.bayern.de sowie auf der städtischen Homepage unter www.puchheim.de/grundsteuer. Fragen beantwortet die telefonische Grundsteuer-Hotline unter Tel. 089/30700077 sowie das städtische Steueramt unter der E-Mail steueramt [at] puchheim.de oder Tel. 089/80098-182.

Veröffentlicht im Mai 2022.

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