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Reisepass / vorläufiger Reisepass

Allgemeine Pass- und Personalausweis Abfrage

Reisepass

Persönliche Vorsprache ist bei Antragstellung erforderlich

Benötigt wird:

  • ein aktuelles biometrietaugliches Passbild
  • Erfassung von zwei Fingerabdrücken

Falls noch kein Ausweis in Puchheim ausgestellt, bitte folgendes vorlegen:

bei Ledigen: Geburtsurkunde im Original

bei Verheirateten, Geschiedenen und Verwitweten: Eheurkunde im Original

Bearbeitungszeit:

ca. 4-5 Wochen
Abholung kann durch eine andere volljährige Person unter Vorlage der Vollmacht erfolgen

Gebühr:

bis 24 Jahre: 37,50 Euro
ab 24 Jahre: 70,00 Euro

Gültigkeit:

bis 24 Jahre: 6 Jahre
ab 24 Jahre: 10 Jahre

Vorläufiger Reisepass 

Ein vorläufiger Reisepass wird Ihnen in der Regel sofort ausgestellt und ausgehändigt.

Sie können einen vorläufigen Reisepass beantragen

  • wenn die Express-Herstellung eines Reisepasses nicht mehr rechtzeitig bis zum Antritt der Reise ausgehändigt werden kann (Herstellungsdauer höchstens 4 Werktage, wenn der Antrag bis 11 Uhr im Bürgerbüro gestellt wird)
  • Das Bürgerbüro kann für die Notwendigkeit der Ausstellung von Ihnen geeignete Nachweise verlangen, wie Flugtickets oder andere Reiseunterlagen.

Der vorläufige Reisepass wird nicht überall anerkannt

  • Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip), sodass entsprechend auch keine Fingerabdrücke erfasst werden.
  • In einige Länder kann nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass ein elektronisches Speichermedium enthält (Chip). Erkundigen Sie sich daher bitte unbedingt vorher, ob in Ihrem Reiseland der vorläufige Pass auch anerkannt wird (siehe "Reiseratgeber des Auswärtigen Amtes")

Gebühr: 26 Euro
Gültigkeit: maximal 1 Jahr

Typ Dokument (Dateiname) Dateigröße
Zustimmungserklärung Ausweisdokument Kind.pdf 71,3 KB
VOILA_REP_ID=C1257FC6:0036B223