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Stadt Puchheim vom Moratorium der BaFin über die Greensill Bank AG betroffen

Was ist geschehen?

Wie am vergangenen Mittwochabend, 3. März 2021, bekannt wurde, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Moratorium über die Greensill Bank AG angeordnet. Nach Angaben der BaFin musste das Moratorium wegen drohender Überschuldung angeordnet werden, um die Vermögenswerte der Bank in einem geordneten Verfahren zu sichern. Die BaFin hat zudem Strafanzeige wegen Bilanzmanipulation erstattet. Zu den potentiell Geschädigten gehört auch die Stadt Puchheim, die zwei Millionen Euro bei der Greensill Bank angelegt hat. Presseberichten zufolge sollen neben zahlreichen Privatanlegern auch 50 Kommunen – darunter auch die Stadt Osnabrück, die Stadt Monheim und in Bayern die Gemeinde Vaterstetten – von der drohenden Abwicklung der Bank betroffen sein. Erster Bürgermeister Norbert Seidl: „Ich bin schockiert und entsetzt über diese Nachricht. Wir haben ja keine spekulativen Finanzgeschäfte vorgenommen mit undurchsichtigen Produkten, sondern ganz konservativ Festgeld bei einer deutschen Bank angelegt. Offenbar sind nicht nur wir, sondern auch viele andere Sparer und Anleger wohl Opfer krimineller Machenschaften geworden. Die BaFin hat zu lange gezögert.“

 

Um welche Einlage geht es?

Die Stadtkasse hat aktuell zwei Millionen Euro als Festgeld bei der Greensill Bank AG angelegt. Es handelt sich um ein klassisches Termingeld gegen festen Zins (0,05 Prozent).

 

Welche Folgen hätte eine Insolvenz?

Während Anlagen privater Anleger bei Feststellung des Entschädigungsfalls durch die BaFin über den Einlagensicherungsfonds der deutschen Banken abgesichert sind, besteht für die sogenannten institutionellen Anleger keine vergleichbare Sicherung. Es wird von der Höhe des noch vorhandenen Vermögens der Bank und der Höhe der Forderungen anderer Gläubiger abhängen, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die Forderung der Stadt bedient werden kann. Möglich ist also auch ein Totalverlust der Einlage. Genaueres kann aber voraussichtlich erst nach dem Ende des Moratoriums gesagt werden.

 

Welche Regeln gelten für die Anlage von Geldvermögen der Stadt?

Gemäß Art. 74 Abs. 2 Satz 2 Bayerische Gemeindeordnung haben die Gemeinden bei Geldanlagen auf eine ausreichende Sicherheit zu achten, die Geldanlagen sollen zudem einen angemessenen Ertrag abwerfen. Nach Wegfall der Einlagensicherung für institutionelle Anleger ab dem 1. Oktober 2017 ist jede Anlage bei den Geschäftsbanken mit einem Verlustrisiko verbunden; diese Banken bieten indes immerhin noch positive Zinsen auf Geldeinlagen. Die Bankenverbände betonen, dass es bislang noch keinen Fall eines Ausfalls von Kundeneinlagen bei einer deutschen Bank gab.

Größere Anlagesicherheit besteht bei den Sparkassen und den Genossenschaftsbanken, die neben der gesetzlichen Einlagensicherung auch ein System der Institutssicherung installiert haben, also Mitgliedsinstitute bei Schieflage durch Zuwendungen stützen. Indes ist hier für Geldanlagen zumeist ein Verwahrentgelt bis zu 0,5 Prozent („Minuszins“) zu zahlen, wenn überhaupt noch höhere Beträge zur Einlage angenommen werden. So liegt es auch bei den Hausbanken der Stadt, der Sparkasse Fürstenfeldbruck und der Volks- und Raiffeisenbank Fürstenfeldbruck.

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat in seinem Geschäftsbericht 2017 ausdrücklich betont, dass weiterhin eine Geldanlage bei Privatbanken zugelassen ist. Er empfiehlt, die Grundsätze der Geldanlage als Richtlinien vom zuständigen Gremium beschließen zu lassen.

Zwischen den Polen Sicherheit und Rendite bewegt sich auch die städtische Anlagestrategie, die der städtische Finanz- und Wirtschaftsausschuss in einer Anlagerichtlinie am 24. Oktober 2018 festgelegt hat und die auf eine Risikostreuung der Anlagen bei verschiedenen Instituten hinausläuft.

 

Warum wurde das Geld gerade bei der Greensill Bank angelegt?

Die Greensill Bank hat ihren Sitz in Deutschland, verfügt über eine deutsche Bankerlaubnis und ist Mitglied des Bundesverbandes deutscher Banken sowie des Einlagensicherungsfonds. Die Geschäftspolitik der aufstrebenden Bank bestand u. a. darin, mit überdurchschnittlichen Zinsen auch den Kleinsparer anzusprechen („Weltsparen“). Sie ist als eine breit aufgestellte Publikumsbank wahrgenommen worden, die nicht nur auf wenige große Anleger abzielt. Die Bank war zudem 2020 gut gerated. Die Anlage eines Festgeldes in diesem Umfeld auf Zeit und begrenzter Höhe wurde von der Stadtkasse als vertretbar eingeschätzt.

 

Was hat die Stadt nach Bekanntwerden des Moratoriums unternommen?

Kurz vor Bekanntwerden des Moratoriums wurde die Stadtkasse von einem Finanzmakler über wirtschaftliche Probleme der Bank informiert. Die Einlage wurde daraufhin sofort gekündigt, auf die Kündigung erfolgte aber keine Reaktion mehr.

Die Stadt hat unverzüglich nach Bekanntwerden des Moratoriums das Landratsamt Fürstenfeldbruck als Kommunalaufsichtsbehörde sowie den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband als überörtliches Rechnungsprüfungsorgan informiert. Mit beiden Behörden ist vereinbart, dass die Stadt die Aufklärung des Sachverhaltes in Eigenregie leisten soll, empfohlen wurde, sich bei der Durchsetzung der Rückzahlungsansprüche anwaltlicher Unterstützung zu bedienen.

Zudem wurde der Bayerische Städtetag gebeten, sich auf der Ebene des Deutschen Städtetages für eine gemeinsame Vertretung der voraussichtlich geschädigten kommunalen Anleger einzusetzen.

Zugleich wurde eine interne Untersuchung zu den konkreten Vorgängen eingeleitet, die von einer nicht in die Geldanlage eingebundenen Person vorgenommen wird. Hierzu liegen noch keine abschließenden Ergebnisse vor. Der Vorfall ist auch zum Anlass genommen worden, die Anlagestrategie allgemein erneut auf den Prüfstand zu stellen und die Abläufe zur Entscheidungsfindung einer Schwachstellenanalyse zu unterwerfen. Die weitere Aufklärung und Verfolgung der Angelegenheit erfolgt in enger Abstimmung mit dem örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss sowie dem Stadtrat insgesamt.

 

Veröffentlicht am 9. März 2021.

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