Stadt Puchheim
Die bayerische Staatsregierung hat im Juni 2022 das Digitalgesetz (BayDiG) verabschiedet. Ergänzend zum Onlinezugangsgesetz (OZG) und zum Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (EGovG) soll das neue Gesetz die digitale Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft vorantreiben. Ziel des Digitalgesetzes ist es, das digitale Zusammenleben von Bürgerinnen und Bürgern zu gestalten und die Digitalisierung in allen Lebensbereichen zu unterstützen.
Die Umsetzung der Vorgaben des Digitalgesetzes ist für die Stadt Puchheim eine enorme Herausforderung, die bereits in vielen Teilbereichen der Stadtverwaltung zu einer Digitalisierungsoffensive geführt hat. „Puchheim.digital“ soll als Gesamtstrategie den Weg zu einer SmartCity ebnen. Dabei ist es wichtig, ein einheitliches, barrierefreies und multifunktionales Bürger- und Unternehmensserviceportal zu schaffen. Für die Verwaltung bedeutet dieser Prozess die Digitalisierung von Fachverfahren und damit verbunden weniger manuelle Eingaben, „papierlose Büros“, transparente Prozesse, lückenlose Dokumentation sowie Optimierung und Qualitätssicherung der Verwaltungsprozesse.
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Weitere Projekte sind geplant und in Arbeit. Haben Sie Wünsche und Ideen, die wir diskutieren sollten? Melden Sie sich gerne per E-Mail an digitalisierung [at] puchheim.de.
Stand Januar 2023.
Digitalisierung Poststraße 2 82178 Puchheim
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