Illegale Vergrämung von Saatkrähen im Schopflachwäldchen

Wie der Stadt Puchheim bekannt wurde, werden die Saatkrähen der Kolonie im Schopflachwäldchen immer wieder so massiv gestört, dass sie gezwungen sind, ihren langjährigen Brutstandort zu verlassen. Ein derartiges Vorgehen ist nicht nur illegal, sondern führt auch zur Bildung neuer Splitterkolonien.

Der Bereich des Schopflachwäldchens mit angrenzender Eichenaue ist von der Regierung von Oberbayern als Tabuzone ausgewiesen worden, da hier eine langjährige, große, stabile und schützenswerte Saatkrähenkolonie besteht. Aus diesem Grund dürfen dort keine Maßnahmen gegen die Saatkrähen ergriffen werden. In den problematischen Randbereichen der Kolonie an der Allinger Straße und im sonstigen Ortsbereich hingegen darf mit Genehmigung der Regierung von Oberbayern mittels Nesterentfernung und Einsatz von Greifvögeln kontrolliert vergrämt werden.

Illegale Eingriffe in die Kolonie der Tabuzone aber führen dazu, dass die Tiere sich unter dem derzeit bestehenden enormen Brutdruck alternative Standorte im Ortsbereich und in den Nachbargemeinden suchen. Dabei kommt es zu schwer kontrollierbaren Aufsplitterungen, oftmals verbunden mit einem Anwachsen der Individuenzahl und damit der Gesamtproblematik.

Genau das versucht die Stadt Puchheim seit Jahren durch sehr kostenintensive kontrollierte Maßnahmen zu verhindern und ruft deshalb dazu auf, alle illegalen Vergrämungen sofort zu unterlassen. Sollten unbefugte Personen beim Vergrämen der besonders geschützten Tiere aufgegriffen werden, droht ihnen eine Anzeige verbunden mit einer Strafe in Höhe von bis zu 50.000 Euro.

Veröffentlicht im März 2023.

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