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Bürgerversammlung

Die Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern sieht ein Mitberatungsrecht der Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde im Rahmen einer Bürgerversammlung vor. In jeder Gemeinde hat der erste Bürgermeister mindestens einmal jährlich, auf Verlangen des Gemeinderats auch öfter, eine Bürgerversammlung zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten einzuberufen. In größeren Gemeinden sollen Bürgerversammlungen auf Teile des Gemeindegebiets beschränkt werden. In Puchheim findet einmal jährlich in beiden Ortsteilen eine Bürgerversammlung statt. Zudem findet einmal jährlich auch eine Seniorenbürgerversammlung statt.

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