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Verkehrsregelungen in Kürze – Parkverbote vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen

Die Stadtverwaltung Puchheim informiert künftig regelmäßig und in Abstimmung mit der Polizeiinspektion Germering über verschiedene Verkehrsregelungen der Straßenverkehrsordnung und möchte damit die Puchheimer Bürgerinnen und Bürger für die Verkehrssicherheit sensibilisieren.

Zum Auftakt der Serie wird die Regelung zu den Parkverboten vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen erläutert.

Parken ist unzulässig vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je fünf Metern von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten ausgehend. Ist in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt, besteht ein erweitertes Parkverbot vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je acht Metern von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten ausgehend. Das Parken ist dann innerhalb dieses gesamten Bereiches nicht erlaubt.

Das Parkverbot dient der sicheren Fußgängerüberquerung und soll die Sicht auf den gesamten Kreuzungs- bzw. Einmündungsbereich gewährleisten. Die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen und der reibungslose Verkehrsfluss wird durch das Beachten der genannten Regelungen sichergestellt. Die Skizze und das Foto verdeutlichen die dargestellte Regeluung

Skizze: Fünf-Meter-Regelung (wenn kein Radweg vorhanden)

Veröffentlicht im Januar 2021.

Foto: Zur Verdeutlichung der beschriebenen Verkehrsregelung sind an manchen Straßenstellen sogenannte „Zick-Zack-Markierungen“ angebracht.

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