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Neue Satzung für Fahrradabstellplätze beschlossen

Die Stadt Puchheim hat eine neue Fahrradabstellplatzsatzung beschlossen. Die Satzung regelt die Anzahl, Größe und Beschaffenheit von Abstellplätzen für Fahrräder, die im Rahmen von Neu- oder Anbauten sowie Nutzungsänderungen von Gebäuden geschaffen werden müssen.

Die ursprüngliche Satzung von 1995 wurde grundlegend überarbeitet. So wurden beispielsweise die Vorgaben zu Größe, Qualität und Ausstattung der Abstellplätze aktualisiert (die alte Satzung kannte beispielsweise noch keine Fahrradständer mit unterschiedlichen Einstellhöhen). Ganz neu in die Satzung aufgenommen wurden Abstellplätze für „Räder mit besonderen Bauformen“ (wie Lasten-, Liege- oder Dreiräder und Fahrräder mit Anhänger) sowie Lademöglichkeiten für E-Bikes. Außerdem gibt es nun unter anderem auch Vorgaben für Fahrradabstellmöglichkeiten an Schulen, Kindertagesstätten und Wohnheimen.

Eine weitere grundsätzliche Neuerung betrifft die Anzahl an Fahrradständern bei Wohngebäuden. Grundsätzliches Ziel des Stadtrates war es hier, jedem Bewohner einen Abstellplatz zur Verfügung zu stellen. Daher muss laut der neuen Satzung ein Stellplatz pro Zimmer errichtet werden (bei größeren Wohngebäuden genügen wegen statistischer Effekte 0,8 Stellplätze pro Zimmer). Von der Satzung weiterhin ausgenommen sind Ein- und Zweifamilienhäuser.

Die Satzung ist auf der städtischen Website zu finden unter:
www.puchheim.de/buergerservice/satzungen-verordnungen?folder=F#DCF (Buchstabe F)

Veröffentlicht im September 2023.

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