Softwareumstellung im Bereich Gewerbewesen – Bearbeitung von Gewerbeanzeigen erst wieder ab 4. August
Aufgrund einer Systemumstellung im Bereich Gewerbewesen ist die Bearbeitung von Gewerbeanzeigen erst ab dem 4. August 2025 wieder möglich.
Das bedeutet, die Gewerbemeldungen (Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbeabmeldung) können weiterhin eingereicht werden. Die Bearbeitung beziehungsweise die Bestätigung der Gewerbemeldung erfolgt ab dem 4. August 2025.
Veröffentlicht im Juli 2025.
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