Wenn Regeln im Straßenverkehr gebrochen werden, kann das schnell zu gefährlichen Situationen führen. Insbesondere Radfahrende sind häufig von Regelverstößen betroffen oder begehen selbst Verstöße. Solche Regelverstöße sind dabei nicht immer auf Unkenntnis oder Rücksichtslosigkeit zurückzuführen. Stattdessen kann der Grund auch in den Gegebenheiten vor Ort liegen, die als unübersichtlich, gefährlich oder unzumutbar wahrgenommen werden. Ein häufiges Beispiel ist unerlaubtes Fahren auf dem Gehweg, weil die Nutzung der Straße zu unsicher erscheint.
Um zu untersuchen, warum Regelverstöße von und gegenüber Radfahrenden entstehen, wurde dieses Jahr das Projekt RULES der Universität Freiburg und der Universität der Bundeswehr München ins Leben gerufen. Das bessere Verständnis für die Ursachen von Regelverstößen sollen dabei helfen, Straßenräume in Zukunft komfortabler und erwartungsgerechter zu gestalten. Dadurch sollen Konfliktsituationen zwischen Verkehrsteilnehmenden reduziert werden.
Teil des Projekts ist die Plattform www.regelverstoesse.de, auf der auf einer digitalen Karte Angaben zu Regelbrüchen gemacht werden können. Ziel ist es dabei nicht, einzelne Verkehrsteilnehmende anzuschwärzen, sondern strukturelle Probleme aufzuzeigen. Mitmachen kann jede:r – egal, ob Verursacher:in, Betroffene:r oder Beobachter:in – anonym und ohne Registrierung. Die Stadtverwaltung Puchheim erhofft sich mithilfe der Meldungen einen Einblick, an welchen Stellen Verbesserungen der Straßengestaltung oder der Verkehrsregelung notwendig sein könnten.
Grundsätzlich sollte das gemeinsame Ziel jedoch immer sein, den Straßenverkehr durch gegenseitige Rücksichtnahme für alle Verkehrsteilnehmenden angenehmer und sicherer zu machen.
Im Folgenden sind einige wichtige Regeln für den Radverkehr zusammengefasst:
Überholen von Radfahrenden
Beim Überholen von Radfahrenden müssen Autofahrende innerorts einen Mindestabstand von 1,50 Meter und außerorts von 2 Meter einhalten. Lässt die Breite der Straße diese Abstände nicht zu, darf nicht überholt werden. Die Abstände sind auch einzuhalten, wenn die Person auf dem Rad auf einem separaten Streifen fährt.
Fahrradstraßen
In Fahrradstraßen dürfen prinzipiell nur Fahrräder und E-Scooter fahren, allerdings kann durch Zusatzschilder auch Auto- und Motorradverkehr zugelassen werden. Mindestens der Anliegerverkehr wird in vielen Fällen ermöglicht. Nichtsdestotrotz behält der Radverkehr Priorität, Autos und Motorradfahrer dürfen Radfahrer nicht behindern oder gefährden. Für alle gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern, da das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern erlaubt ist. Das Vorfahrtsrecht ändert sich auch in Fahrradstraßen nicht: Sofern nichts durch zusätzliche Zeichen geregelt ist, gilt Rechts-vor-links für alle Verkehrsteilnehmenden.
Benutzungspflichtige Radwege
Radwege, die mit einem blauen Schild markiert sind, müssen von Radfahrenden benutzt werden. Dies gilt sowohl für reine Radwege als auch für getrennte und geteilte Geh- und Radwege. Fahren auf der Straße ist in diesen Fällen nicht erlaubt.
Fahren auf dem Gehweg
Für Erwachsene ist das Fahren auf dem Gehweg grundsätzlich verboten. Nur wenn ein Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ die Benutzung erlaubt, dürfen Radfahrer:innen in Schritttempo auf dem Gehweg fahren. Kinder unter acht Jahren müssen dagegen auf dem Gehweg fahren, sofern kein Radweg vorhanden ist. Bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen Kinder den Gehweg benutzen. Eine Aufsichtsperson ab 16 Jahren darf Kinder unter acht Jahren auf dem Gehweg begleiten.
An der Ampel
Für Fahrradfahrer:innen gelten die Fahrradampeln. Ist eine solche Ampel nicht vorhanden, gilt die Ampel der Fahrbahn. Sofern genug Platz ist, dürfen Radfahrende bis zur Ampel vorsichtig rechts an den stehenden Autos vorbeifahren.
Weitere Regeln sind beispielsweise auf der Seite des ADAC zusammengefasst: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/zweirad/fahrrad-ebike-pedelec/vorschriften-verhalten/verkehrsverstoesse-radfahrer/
Veröffentlicht im November 2025.