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Anzeige einer Geburt

Jede Geburt ist innerhalb einer Woche beim Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren wurde, anzuzeigen. Dieses Standesamt übernimmt dann auch die Beurkundung der Geburt. Bei Geburt in einer Klinik zeigt die Klinikverwaltung die Geburt an; ansonsten sind die Eltern oder die Hebamme zur Anzeige verpflichtet.

Da die meisten Puchheimer Kinder außerhalb Puchheims geboren werden, ist das Standesamt Puchheim nur für die Beurkundung von Hausgeburten in Puchheim zuständig.

Bei der Geburtsanzeige sind - sofern die Eltern miteinander verheiratet sind - die Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister vorzulegen. Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, ist die Geburtsurkunde der Mutter und - sofern der Vater die Vaterschaft schon anerkannt hat -  die Vaterschaftsanerkennung und Geburtsurkunde des Vaters vorzulegen. Außerdem wird eine Bescheinigung des Arztes oder der Hebamme, die bei der Geburt anwesend waren, benötigt.

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