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Lochhauser Straße – Neuer verkehrsberuhigter Geschäftsbereich

In Puchheim wird nach umfangreichen Besprechungen und Erörterungen, welche auch im Rahmen einer Verkehrsklausur des Stadtrates stattgefunden haben, die Lochhauser Straße ab Höhe Birkenstraße bis zur Oberen Lagerstraße in Höhe der Buchenstraße zum verkehrsberuhigten Geschäftsbereich ausgewiesen. Die Beschilderung hierfür erfolgt im Laufe der zweiten Oktoberhälfte.

Es gelten folgende Regelungen: Wer ein Fahrzeug führt, darf innerhalb der gekennzeichneten Zonen nicht länger als drei Minuten halten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen. Innerhalb dieser gekennzeichneten Zone gilt das eingeschränkte Halteverbot auf allen öffentlichen Verkehrsflächen außer in den gekennzeichneten Parkflächen. Dort darf von Montag bis Freitag von 9 bis 19 Uhr und am Samstag von 9 bis 14 Uhr für eine Dauer von 1,5 Stunden geparkt werden. Dabei ist die Parkscheibe gut lesbar im Fahrzeug anzubringen oder auszulegen. Von Montag bis Freitag von 19 Uhr bis 9 Uhr und an Samstagen ab 14 Uhr bis Montag 9 Uhr ist das Halten und Parken in den gekennzeichneten Flächen im Rahmen der allgemeinen Vorschriften erlaubt.

Zudem gilt in diesem Bereich eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h.

Allgemein gilt: Gegenseitige Rücksichtnahme ist das oberste Gebot!

Veröffentlicht im Oktober 2020.

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