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Feuerwehrwesen

Nach dem Feuerwehrgesetz haben die Städte dafür zu sorgen, dass drohende Brandgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden (sog. „abwehrender Brandschutz). Daneben haben die Städte für eine ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen zu sorgen („technischer Hilfsdienst).

Diese Pflichtaufgaben der Städte werden durch die (meist freiwilligen) städtischen Feuerwehren erfüllt. Dazu muss die Stadt ihre Feuerwehr(en) so ausrüsten und unterhalten, dass die Erfüllung der Aufgaben aus dem abwehrenden Brandschutz und der technischen Hilfeleistung gewährleistet bleibt (Ausrüstung, Fahrzeuge, Dienst- und Schutzkleidung, Aus- und Fortbildung, Gebäude usw).

Die Stadt Puchheim unterhält zwei freiwillige Feuerwehren, nämlich die Freiwillige Feuerwehr Puchheim-Ort und die Freiwillige Feuerwehr Puchheim-Bahnhof, die jeweils für einen Stadtteil verantwortlich sind. Die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren arbeiten ehrenamtlich, also ohne Bezahlung. Mit Ausbildung, Fortbildungen, regelmäßigen Übungen und Einsätzen investieren sie einen großen Teil ihrer Freizeit für die Feuerwehr.

Obwohl in der Öffentlichkeit die Feuerwehr in erster Linie mit Brandbekämpfung in Verbindung gebracht wird, übersteigen die Einsatzzahlen bei der technischen Hilfeleistung diejenigen bei der Brandbekämpfung um ein Vielfaches (v.a. Beseitigung von Wasserschäden, Beseitigung von Ölspuren, umgestürzte oder akut gefährliche Bäume, Hilfeleistung bei Unfällen).

Die Einsatzzahlen der Feuerwehren schwanken von Jahr zu Jahr zum Teil erheblich, da die Anzahl der Einsätze stark von größeren Schadensereignissen (wie z.B. Hochwasser oder Sturm) beeinflusst wird. Daneben stellen die Feuerwehren noch Sicherheitswachen für größere Veranstaltungen.

Die Einsätze der Feuerwehren im abwehrenden Brandschutz und zur unmittelbaren Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren sind grundsätzlich kostenfrei (mit Ausnahme vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführter Gefahr); für die übrigen Einsätze werden Gebühren nach der Feuerwehrgebührensatzung erhoben.

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