Projektfonds Innenstädte beleben

Straßenfest in der Lochhauser Straße

Die Pandemie hat die Lochhauser Straße zeitweise leergefegt und nun soll sie wieder mit Leben gefüllt werden! Um das zu unterstützen, hat die Stadt einen Projektfonds eröffnet. Gefördert werden kann grundsätzlich alles, was die Straße belebt und den Förderbedingungen entspricht – vom Straßenfest über Schanigärten und Parklets bis hin zur Weihnachtsbeleuchtung. Temporäre Projekte sind genauso möglich wie dauerhafte Verbesserungen z.B. der Aufenthaltsqualität.

In der Regel werden bis zu 80 % der förderfähigen Kosten gefördert. In Ausnahmefällen – z.B. wenn das Projekt besonders geeignet ist, die Straße zu beleben und Antragstellende keinen direkten privaten Nutzen davon haben – kann das Entscheidungsgremium der Stadt empfehlen den Eigenanteil zu übernehmen. Die Förderung wird von Bund, Freistaat und der Stadt Puchheim getragen.

Sie haben schon eine Idee? Für die wichtigsten Informationen haben wir hier Fragen und Antworten aufgelistet. Bitte lesen Sie vor einem Antrag die Richtlinie aufmerksam durch. Fragen können Sie jederzeit per E-Mail an stadtentwicklung [at] puchheim.de richten.

Parklet. Wikimedia Commons Lizenz

FAQ's

Warum ein Projektfonds?

Warum ein Projektfonds? Ziel des Fonds ist es, finanzielle Unterstützung zu bieten, um die Lochhauser Straße schnell und unbürokratisch zu beleben und zu verschönern.

Was kann gefördert werden?

Grundsätzlich alles, was die Straße belebt! Vom Straßenfest über einen Schanigarten, bis hin zu einer Aufwertung der Geschäftsvorbereiche ist alles möglich. Das deckt investive Maßnahmen wie z.B. neue Fahrradständer genauso ab wie nicht-investive Maßnahmen, z.B. Veranstaltungen.

Wo kann gefördert werden?

Das Fördergebiet umfasst das Untersuchungsgebiet Lochhauser Straße. Sie finden es in der Richtlinie unter "Downloads".

Wie hoch ist die Förderung?

Der Fördersatz beträgt in der Regel bis zu 80 %. In Ausnahmefällen können die verbleibenden 20 % von der Stadt übernommen werden. Der Förderbetrag ist maximal so hoch, wie bei der Bewilligung aufgrund der Kostenschätzung angegeben. Die Kosten müssen im Verhältnis zum Belebungseffekt stehen.

Wer kann Anträge einreichen?

Jede Person, die ein Projekt in der Lochhauser Straße umsetzen möchte (z.B. Anwohner:innen, Gewerbetreibende, Vereine, aber auch die Stadt selbst).

Wo muss der Antrag hin?

Bevorzugt per E-Mail an stadtentwicklung [at] puchheim.de oder alternativ postalisch ins Rathaus, Poststr. 2, 82178 Puchheim, Abteilung Stadtentwicklung 40.1

Wie muss ein Antrag aussehen?

Nutzen Sie gerne das Antragsformular (s. Downloads), dann können Sie sicher sein, dass alle wichtigen Angaben enthalten sind, aber es geht auch formlos:

  • Angaben zur antragstellenden Person: Name, Adresse, Kontaktdaten.
  • kurze Projektskizze: Was soll angeschafft bzw. veranstaltet werden? Wer kümmert sich um was?
  • Begründung: Wie trägt das Projekt zur Belebung der Lochhauser Straße bei. 
  • grobe Kostenschätzung
  • sofern im öffentlichen Raum oder auf fremdem Grund: ggfs. Genehmigungen etc.

Wer entscheidet über Anträge?

Die Stadtverwaltung überprüft Anträge auf Vollständigkeit und Einhaltung der Förderbedingungen. Nach positiver Prüfung diskutiert ein lokales Gremium binnen einer Woche und entscheidet über den Antrag, sowie ggf. über Auflagen. Auf dieser Grundlage entscheidet der Bürgermeister bzw. das zuständige Gremium (Ausschuss) der Stadt Puchheim über die Förderung. Das lokale Gremium besteht aus dem Steuerkreis Lochhauser Straße – mit Mitgliedern aus den Bereichen Einzelhandel, Dienstleistung, Anwohner, Gastronomie, Soziales und Lokalpolitik sowie der Stadtverwaltung – zusammen mit der Puchheim Hat’s Gruppe – einem Zusammenschluss aktiver Gewerbetreibender. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Größere Projekte ab 15.000 Euro sollen zusätzlich in einem Gremium des Stadtrates bestätigt werden.

Wie wird entschieden?

Entschieden wird in der Reihenfolge des Antragseingangs. Es können im Einzelfall Auflagen formuliert werden. Für eine Antragsbewilligung müssen sowohl die Förderbedingungen der Städtebauförderung als auch die zusätzlich in der städtischen Richtlinie formulierten Antragsbedingungen erfüllt sein.

  • Belebungseffekt Das Projekt muss zur Belebung der Lochhauser Straße geeignet sein.
  • Verhältnismäßigkeit der Kosten Die Kosten einer Maßnahme dürfen nicht im Missverhältnis zum Belebungseffekt stehen. Die Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit müssen eingehalten werden.
  • Gestaltungsqualität Bei investiven Maßnahmenvorschlägen, die sich gestalterisch auswirken, werden nur solche bezuschusst, die den städtebaulichen Zielen der Stadt Puchheim entsprechen und positive Effekte erwarten lassen oder die funktional eine Verbesserung darstellen aber gestalterisch neutral zu werten sind.
  • Sicherung von Investitionen auf privatem Grund Bei investiven Maßnahmen wird eine Mindestnutzungsdauer am Ort der Maßnahme sowie eine Rückzahlungsverpflichtung im Fall eines vorzeitigen Abbaus vorgegeben werden.

Wann muss ein Antrag vorliegen?

Ganz wichtig: Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie mit dem Projekt angefangen haben! Anträge können bis 31. Oktober 2023 eingereicht werden und solange noch Mittel im Projektfonds vorhanden sind. Sofern kein Geld mehr vorhanden ist, informieren wir darüber an dieser Stelle.

Wann kommt eine Rückmeldung?

Eine Rückmeldung erhalten Sie, nachdem die Unterlagen eingereicht und die Vollständigkeit bestätigt wurde i.d.R. binnen zwei Wochen.

Wann bekommt man das Geld?

Die Förderung ist nachschüssig. D.h. wenn das Projekt bewilligt und durchgeführt ist, reichen Sie eine Kostenaufstellung und die zugehörigen Rechnungen (den sog. Verwendungsnachweis) bei der Stadt ein und erhalten die Fördergelder nach positiver Prüfung ausgezahlt.

Typ Dokument (Dateiname) Dateigröße
Förderrichtlinie Projektfonds Lochhauser Straße.pdf 1,5 MB
Antragsformular 2,6 MB
VOILA_REP_ID=C1257FC6:0036B223