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Bestattung / Friedhöfe

Die Stadt Puchheim unterhält folgende städtische Friedhöfe:

  • Puchheim-Ort, Dorfstraße 6
  • Alter Friedhof am Bahnhof in Puchheim, Am Grünen Markt 5 (S-Bahnhof)
  • Waldfriedhof Puchheim-Schopflach, Allinger Straße (ggü. Nr. 125)

Graberwerb

Der Erwerb einer Grabstätte ist bei der Stadt Puchheim, Friedhofsverwaltung, Rathaus, Zimmer 006, persönlich zu beantragen. Die Durchführung einer Bestattung ist vorher nicht möglich.

Bestattungsdurchführung

Die Versorgung und der Transport von Verstorbenen können von jedem anerkannten Bestattungsinstitut durchgeführt werden. Die Aufbahrung und die Beerdigung werden im Auftrag der Stadt von einem Vertragsbestattungsinstitut durchgeführt.

Grabwahl

Unsere Friedhofsverwaltung berät Sie gerne bei der Auswahl der Grabstätten und des Grabmales sowie bei der Anlage des Grabes entsprechend der Bestimmungen der Friedhofssatzung. Das Grabmal ist genehmigungspflichtig, ein entsprechender Plan ist im Maßstab 1:10, in zweifacher Ausfertigung, bei der Friedhofsverwaltung zur Genehmigung einzureichen.

Für die Friedhöfe Puchheim-Ort und Puchheim-Bahnhof gibt es keine besonderen Gestaltungsvorschriften bzgl. des Grabmals, das sich allerdings in die Gesamtgestaltung der Friedhöfe einfügen muss. Für den Friedhof Puchheim Schopflach gelten Vorschriften hinsichtlich der Größe und der Materialien der Grabmale. Bitte erkundigen Sie sich vor dem Kauf eines Grabsteines.

Friedhofszweck und Bestattungsanspruch

Die Friedhöfe sind Einrichtungen der Stadt Puchheim. Sie dienen der Bestattung aller Personen,

  • die bei ihrem Ableben Einwohner der Stadt Puchheim waren oder
  • die ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte nachweisen oder
  • die auf Antrag ein Grabnutzungsrecht erwerben. Antragsberechtigt sind Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Puchheim.

Die Inhaberinnen und Inhaber eines Grabnutzungsrechts haben auch das Recht, in der Grabstätte Familienmitglieder (Ehegatten, Kinder, Eltern und unverheiratete Geschwister) bestatten zu lassen. Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung.

Ruhezeiten aller Friedhöfe

Die Ruhezeit (der Zeitraum, innerhalb dessen - berechnet von der letzten Beisetzung - ein Grab bzw. eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf) beträgt zehn Jahre.

Grabverlängerung

Das Grabnutzungsrecht wird auf die Dauer der Ruhefrist (zehn Jahre) verliehen und kann auf Antrag erneut für zehn Jahre verlängert werden.

Grabarten im Friedhof Puchheim-Ort

  • Familiengräber (vier Grabstellen) zwei nebeneinander + zwei Tieferlegungen
  • Urnengräber - die Anzahl der Urnen ist auf die Grabgröße beschränkt

Grabarten im Friedhof Puchheim-Bahnhof

  • Familienreihengräber (zwei Grabstellen) untereinander mit Tieferlegung
  • Familiengräber (vier Grabstellen) zwei nebeneinander + zwei Tieferlegungen
  • Urnengräber - die Anzahl der Urnen ist auf die Grabgröße beschränkt
  • Urnennischen - Platz für zwei bis drei Urnen

Grabarten im Friedhof Puchheim-Schopflach (Waldfriedhof)

  • Einzelgrabstätte (eine Grabstelle)
  • Familienreihengräber (zwei Grabstellen) untereinander mit Tieferlegung
  • Familiengräber (zwei Grabstellen) nebeneinander ohne Tieferlegung
  • Familiengräber (vier Grabstellen) zwei nebeneinander + zwei Tieferlegungen
  • Urnengräber + Grabmal - die Anzahl der Urnen ist auf die Grabgröße beschränkt
  • Urnengräber + Platte - die Anzahl der Urnen ist auf die Grabgröße beschränkt
  • Urnennischen - Platz für drei bis vier Urnen
  • Anonymes Urnengrab - anonyme Urnenbestattungen können nur im anonymen Urnengrabfeld im Friedhof Schopflach erfolgen.

Weitere Informationen zum Download

Typ Dokument (Dateiname) Dateigröße
Friedhofssatzung I 1. Februar 2017 98,7 KB
Friedhofssatzung II 1. Februar 2017 118,6 KB
Friedhofsgebührensatzung 51,4 KB
Friedhofsgebührensatzung 46,8 KB
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