Die Stadt Puchheim unterhält folgende städtische Friedhöfe:
Der Erwerb einer Grabstätte ist bei der Stadt Puchheim, Friedhofsverwaltung, Rathaus, Zimmer 006, persönlich zu beantragen. Die Durchführung einer Bestattung ist vorher nicht möglich.
Die Versorgung und der Transport von Verstorbenen können von jedem anerkannten Bestattungsinstitut durchgeführt werden. Die Aufbahrung und die Beerdigung werden im Auftrag der Stadt von einem Vertragsbestattungsinstitut durchgeführt.
Unsere Friedhofsverwaltung berät Sie gerne bei der Auswahl der Grabstätten und des Grabmales sowie bei der Anlage des Grabes entsprechend den Bestimmungen unserer Friedhofssatzung. Das Grabmal ist genehmigungspflichtig, ein entsprechender Plan ist im Maßstab 1:10, in zweifacher Ausfertigung, bei der Friedhofsverwaltung zur Genehmigung einzureichen.
Für die Friedhöfe Puchheim-Ort und Puchheim-Bahnhof gibt es keine besonderen Gestaltungsvorschriften bzgl. des Grabmals, das sich allerdings in die Gesamtgestaltung der Friedhöfe einfügen muss. Für den Friedhof Puchheim Schopflach gelten Vorschriften hinsichtlich der Größe und der Materialien der Grabmale. Bitte erkundigen Sie sich vor dem Kauf eines Grabsteines.
Die Friedhöfe sind Einrichtungen der Stadt Puchheim. Sie dienen der Bestattung aller Personen,
Der Inhaber eines Grabnutzungsrechts hat auch das Recht, in der Grabstätte Mitglieder seiner Familie (Ehegatte, Kinder, Eltern und unverheiratete Geschwister) bestatten zu lassen. Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung.
Die Ruhezeit (der Zeitraum, innerhalb dessen - berechnet von der letzten Beisetzung - ein Grab bzw. eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf) beträgt zehn Jahre.
Das Grabnutzungsrecht wird auf die Dauer der Ruhefrist (zehn Jahre) verliehen und kann auf Antrag erneut für zehn Jahre verlängert werden.
Friedhofsamt Poststraße 2 82178 Puchheim
089/80098-0 089/80098-222 Nachricht senden