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Hundesteuer

Hundesteuersatzung

Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Stadtgebiet unterliegt einer städtischen Jahresaufwandsteuer nach Maßgabe der Hundesteuersatzung. Maßgebend ist das Kalenderjahr. Die Hundesteuer beträgt für den ersten Hund 50,00 EUR und für den zweiten Hund 100,00 EUR und ab jedem weiteren Hund 150,00 EUR. Weitere Informationen bezüglich der Hundesteuer können Sie der Satzung entnehmen.

Hundesteuer-Anmeldung

Um Ihren Hund anzumelden, können Sie die digitalen Dienste der Stadt Puchheim nutzen. Sie erhalten von uns per Post den Bescheid, sowie die Hundesteuermarke. Gerne können Sie uns auch eine Einzugsermächtigung (im Original) zukommen lassen.

Hundesteuer-Abmeldung

Um Ihren Hund abzumelden können Sie die digitalen Dienste der Stadt Puchheim nutzen. Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer, Sie erhalten keine anteilige Steuer von der Stadt zurück. Bitte legen Sie entsprechende Nachweise vor, die den Grund der Abmeldung belegen (z.B. Meldebescheinigung, Rechnung des Tierarztes oder vom Krematorium etc.).

Einzugsermächtigung

Die Einzugsermächtigung für die Hundesteuer können Sie auf dem Formular-Server der Stadt Puchheim online ausfüllen.

Formulare zum Download

Typ Dokument (Dateiname) Dateigröße
Hundesteuersatzung 67,1 KB
VOILA_REP_ID=C1257FC6:0036B223