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Bekanntmachung – Veröffentlichung der Bodenrichtwerte in der Stadt Puchheim zum Stichtag 1. Januar 2026

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Wertermittlung im Bereich des Landkreises Fürstenfeldbruck hat der Stadt Puchheim die Bodenrichtwerte (§ 195, § 196 BauGB, § 12 BayGaV, ImmoWertV §§ 13 bis 17) zugeleitet.

Die Bodenrichtwerte können in der Stadtverwaltung Puchheim, Rathaus, Poststraße 2, Zimmer 108 und 109, in der Zeit vom 1. Juli bis einschließlich 31. Juli 2026 während der allgemeinen Geschäftszeiten eingesehen werden.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass es sich hierbei nicht um eine amtliche Bodenrichtwertauskunft handelt. Jeder Bürger kann beim Gutachterausschuss des Landratsamtes Fürstenfeldbruck oder über die Internetseite https://www.boris-bayern.de/ einen Antrag auf eine gebührenpflichtige amtliche Bodenrichtwertauskunft stellen.

Stadt Puchheim, 16. Juni 2026

Thomas Hofschuster

Erster Bürgermeister

Veröffentlicht im Juni 2026.

Diese Bekanntmachung wurde am 18. Juni 2026 auch als amtliche Bekanntmachung auf der städtischen Website unter www.puchheim.de/bekanntmachungen veröffentlicht.

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