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Informationen zu den Kommunalwahlen 2026

Wer darf wählen?

Sie dürfen wählen, wenn Sie am Tag der Wahl

  • 18 Jahre alt sind,
  • die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit haben,
  • seit mindestens zwei Monaten in Puchheim wohnen (bei mehreren Wohnungen: mit Hauptwohnsitz) oder dort Ihren Lebensmittelpunkt haben,
  • nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.

Wenn diese Voraussetzungen auf Sie zutreffen und Sie am Stichtag, 25. Januar 2026, (42. Tag vor der Wahl) Ihren Hauptwohnsitz in Puchheim haben, werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahl in Puchheim eingetragen.

Versand der Wahlbenachrichtigungen

Am 26. Januar 2026 beginnt der Versand der Wahlbenachrichtigungen. Wenn Sie wahlberechtigt sind und bis zum 15. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, fragen Sie umgehend beim Wahlamt nach.

So können Sie Ihre Briefwahlunterlagen beantragen:

  • Online-Beantragung: Hierfür benötigen Sie die Wahlbenachrichtigung. Am besten nutzen Sie den dort abgedruckten QR-Code, der Sie direkt zum Digitalen Rathaus der Stadt Puchheim führt, über das Sie Ihre Briefwahlunterlagen online beantragen können. Alternativ können Sie die Briefwahlunterlagen hier online beantragen. Ihr Antrag gilt automatisch auch für die Stichwahl am 22. März 2026. Die Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen ist ab dem 9. Februar 2026 möglich. 
  • Persönliches Beantragen mit der Wahlbenachrichtigung im Wahlamt (Stadt Puchheim, Poststraße 2, 82178 Puchheim): Bitte geben Sie hier unbedingt mit an, ob Ihr Antrag auch für die Stichwahl am 22. März gelten soll.
  • Schriftlicher Antrag an das Wahlamt, Poststraße 2, 82178 Puchheim: Anzugeben sind im Antrag immer Vor- und Familienname, Geburtsdatum und die vollständige Wohnanschrift sowie ggf. eine abweichende Anschrift. Bitte geben Sie auch hier mit an, ob Ihr Antrag auch für die Stichwahl am 22. März gelten soll.
  • Antrag per E-Mail an wahlamt [at] puchheim.de: Auch bei dieser Möglichkeit sind die Angaben Vor- und Familienname, Geburtsdatum und die vollständige Wohnanschrift sowie ggf. eine abweichende Anschrift nötig. Bitte geben Sie auch hier mit an, ob Ihr Antrag auch für die Stichwahl am 22. März gelten soll.

Wichtige Hinweise zur Briefwahl

  • Unabhängig davon, wann der Antrag auf Briefwahlunterlagen beim Puchheimer Wahlamt eingeht, erst ab dem 16. Februar 2026 können diese bayernweit einheitlich versandt werden. Wir bitte um Rückfragen im Wahlamt abzusehen.
  • Bitte beachten Sie unbedingt die rechtzeitige Rücksendung bzw. den Einwurf in die Briefkästen: Alle Wahlbriefe, die bis zum Wahltag, 8. März 2026, um 18:00 Uhr im Briefkasten des Rathauses (Poststraße 2, 82178 Puchheim) eingehen, können berücksichtigt werden.

Wählen bei den Kommunalwahlen in Puchheim

Bei den Kommunalwahlen in Puchheim geht es um die Wahl des Stadtrats und des Ersten Bürgermeisters. Für den Landkreis Fürstenfeldbruck geht es um die Wahl des Kreistags und des Landrats.

Hier finden Sie Informationen vom Wahlamt, was beim Ausfüllen der Stimmzettel zu beachten ist.

Stimmzettel

Es gibt vier Stimmzettel

  • einen gelben Stimmzettel für die Wahl des Ersten Bürgermeisters / der Ersten Bürgermeisterin
  • einen grünen Stimmzettel für die Wahl des Stadtrats
  • einen blauen Stimmzettel für die Wahl des Kreistages
  • einen weißen Stimmzettel für die Wahl des Landrats / der Landrätin

Zuzüge nach Puchheim bis einschließlich 8. Januar 2026 werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dieser Personenkreis erhält alle oben genannten Stimmzettel.

Zuzüge im Zeitraum 9. Januar 2026 bis 25. Januar 2026

  • innerhalb des Landkreises FFB = Dieser Personenkreis ist wahlberechtigt für den Kreis
  • außerhalb des Landkreises FFB = keine Wahlberechtigung

Zuzüge ab dem 26. Januar 2026

  • innerhalb des Landkreises FFB = Dieser Personenkreis ist auf Antrag wahlberechtigt für den Kreis
  • außerhalb des Landkreises FFB = keine Wahlberechtigung

Stimmenzahl

  • Für die Wahl des Ersten Bürgermeisters / der Ersten Bürgermeisterin haben Sie genau eine Stimme und dürfen auch nur eine Person ankreuzen.
  • Für den Stadtrat haben Sie 30 Stimmen.
  • Für die Wahl des Landrats / der Landrätin haben Sie genau eine Stimme und dürfen auch nur eine Person ankreuzen.
  • Für den Kreistag haben Sie 70 Stimmen.

Wie viele Stimmen Sie haben, steht oben auf dem jeweiligen Stimmzettel.

So können Sie wählen (Stadtrat und Kreisrat)

Stimmen frei verteilen

Für den Stadtrat und den Kreistag können Sie Ihre Stimmen frei über den Stimmzettel verteilen und Personen bei verschiedenen Parteien und Wählergruppen ankreuzen. Das ist das sogenannte Panaschieren.

Außerdem können Sie einzelne Personen besonders unterstützen und ihnen nicht nur eine Stimme, sondern auch zwei, jedoch höchstens drei Stimmen geben. Dazu können Sie den Namen mehrfach ankreuzen oder Sie schreiben die Zahl der Stimmen (1, 2 oder 3) in das Kästchen neben den Namen. Das ist das sogenannte Kumulieren oder Häufeln.

Sie dürfen einer Person nicht mehr als drei Stimmen geben.

Liste wählen

Wenn Sie Ihre Stimmen nicht frei verteilen wollen, können Sie auch einfach einen kompletten Wahlvorschlag ohne Änderungen annehmen. Dazu machen Sie ein sogenanntes Listenkreuz ganz oben in den Kreis neben den Namen der Partei oder Wählergruppe. Die Stimmen werden dann in der nummerierten Reihenfolge an die Personen auf der angekreuzten Liste verteilt, bis die Gesamtstimmenzahl aufgebraucht ist. Personen, die dort dreimal aufgeführt sind, erhalten drei Stimmen. Personen, die dort zweimal aufgeführt sind, erhalten zwei Stimmen.

Liste wählen mit Änderungen

Auch wenn Sie ein Listenkreuz setzen, können Sie den Wahlvorschlag noch nach Ihrem Geschmack verändern. Sie können zum Beispiel einen oder mehrere Namen streichen. Diese Personen erhalten dann keine Stimme. Außerdem können Sie Personen auf der angekreuzten Liste besonders unterstützen, indem Sie ihnen zwei oder drei Stimmen geben.

Liste wählen und zusätzlich Stimmen frei verteilen

Auch eine Mischform ist möglich: Sie können eine Liste wählen (mit und ohne Änderungen) und zusätzlich noch Stimmen frei verteilen, indem Sie einzelnen Personen von anderen Parteien und Wählergruppen bis zu drei Stimmen geben. Bei der Auszählung werden immer zuerst die frei verteilten Stimmen an die Einzelpersonen zusammengezählt. Die restlichen Stimmen bekommt dann die Partei oder Wählergruppe mit dem Listenkreuz. Dort werden sie an die Personen in der nummerierten Reihenfolge verteilt, bis alle Reststimmen aufgebraucht sind.

Achten Sie bitte genau darauf, dass Sie die erlaubte Stimmenzahl nicht überschreiten. Zu viele Stimmen machen den Stimmzettel ungültig!

Veröffentlicht im Januar 2026.

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