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Stichwahlen Erster Bürgermeister und Landrätin/Landrat am Sonntag, 22. März 2026

Stichwahlen Erster Bürgermeister sowie Landrätin/Landrat

Der Wahlausschuss hat am Sonntagabend, 8. März 2026, das amtliche Ergebnis der Bürgermeister-Wahl bekanntgegeben. Keiner der sechs Kandidierenden hat am Wahltag, 8. März 2026, mehr als die nötigen 50 Prozent im ersten Wahlgang erreicht.

Thomas Hofschuster (CSU) liegt mit 40,5 Prozent (3.592 Stimmen) der abgegebenen gültigen Stimmen auf Platz eins, gefolgt auf Platz zwei von Jean-Marie Leone (SPD) mit 21,9 Prozent (1.941 Stimmen). Beide gehen daher am Sonntag, 22. März 2026, in die Stichwahl. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.

Auch um das Amt der Landrätin/des Landrats des Landkreises Fürstenfeldbruck findet eine Stichwahl statt.

Detailübersicht zur Bürgermeisterwahl: Ergebnisse Wahl des Ersten Bürgermeisters 2026 in Puchheim

Detailübersicht zur Landratswahl: Ergebnisse Wahl des Landrats/der Landrätin 2026 in Landkreis Fürstenfeldbruck

Stichwahl am Sonntag, 22. März 2026

Die Stichwahl findet am Sonntag, 22. März 2026, statt. Die Wahllokale sind wie gewohnt von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Wer darf an der Stichwahl teilnehmen?

Wahlberechtigt bei der Bürgermeister-Stichwahl und Landrats-Stichwahl sind alle Personen, die auch bei den Hauptwahlen am 8. März 2026 wahlberechtigt waren und im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Wählen darf, wer zum maßgeblichen Stichtag

  • mindestens 18 Jahre alt ist,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder Bürgerin bzw. Bürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union ist und
  • seit mindestens zwei Monaten mit Hauptwohnsitz oder alleiniger Wohnung in Puchheim gemeldet ist.

Wahlbenachrichtigung

Die bereits zugesandte Wahlbenachrichtigung für die Hauptwahl vom 8. März 2026 behält ihre Gültigkeit auch für die Stichwahl.

Wichtig: Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht mehr besitzen, können Sie dennoch wählen gehen. Bitte bringen Sie in diesem Fall einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Über folgenden Link können Sie einsehen, wo sich Ihr Wahllokal befindet: Wo ist mein Wahllokal?

Stimmabgabe im Wahllokal

Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung ist das zuständige Wahllokal angegeben. Dort können Sie am Wahltag Ihre Stimme abgeben. Im Wahllokal erhalten Sie den Stimmzettel für die Stichwahl. 

Über folgenden Link können Sie einsehen, wo sich Ihr Wahllokal befindet: Wo ist mein Wahllokal?

Briefwahl

Auch für die Stichwahl kann Briefwahl beantragt werden. Wenn Sie bereits für die Hauptwahl Briefwahlunterlagen beantragt haben, gelten diese in der Regel auch für eine mögliche Stichwahl, sofern dies im Antrag angegeben wurde. Andernfalls können Briefwahlunterlagen erneut beantragt werden.

Hier können Sie Briefwahl beantragen: 

  • Online-Beantragung Briefwahlunterlagen (möglich bis 18. März 2026)
  • Persönliches Beantragen mit der Wahlbenachrichtigung im Wahlamt (Stadt Puchheim, Poststraße 2, 82178 Puchheim)
  • Schriftlicher Antrag an das Wahlamt, Poststraße 2, 82178 Puchheim: Anzugeben sind im Antrag immer Vor- und Familienname, Geburtsdatum und die vollständige Wohnanschrift sowie ggf. eine abweichende Anschrift.
  • Antrag per E-Mail an wahlamt [at] puchheim.de: Auch bei dieser Möglichkeit sind die Angaben Vor- und Familienname, Geburtsdatum und die vollständige Wohnanschrift sowie ggf. eine abweichende Anschrift nötig.

Die Briefwahlunterlagen können voraussichtlich ab 13. März 2026 ausgegeben werden.

Ergebnis der Stichwahl

Die Auszählung beginnt unmittelbar nach Schließung der Wahllokale um 18 Uhr. Erste Ergebnisse sind erfahrungsgemäß am Wahlabend zu erwarten.

Weitere Informationen zu den Kommunalwahlen 2026 finden Sie unter Kommunalwahlen 2026 - Stadt Puchheim.

Veröffentlicht im März 2026.

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