
Am 1. Mai sind die Fahnen wie an allen öffentlichen Gebäuden auch vor dem Puchheimer Rathaus gehisst. Als Tag der Arbeit, Maifeiertag oder Kampftag der Arbeiterbewegung wird der 1. Mai in der Bundesrepublik Deutschland als ein gesetzlicher Feiertag begangen.
Als Kampftag für den Acht-Stunden-Arbeitstag wurde der 1. Mai zum ersten Mal im Jahr 1890 von der internationalen Arbeiterbewegung ausgerufen. Im Deutschen Kaiserreich beteiligten sich am 1. Mai 1890 etwa 100.000 Arbeiterinnen und Arbeiter an Streiks, Demonstrationen und sogenannten Maispaziergängen. Bis zum Ersten Weltkrieg blieb der 1. Mai als Kundgebungstag der sozialistischen Internationale erhalten. Nach einer wechselvollen Geschichte in der Weimarer Republik überlebte der 1. Mai im Gegensatz zu seinen früheren Protagonisten die Hitlerzeit vor allem deshalb, weil er dem nationalsozialistischen Regime als hervorragende Kulisse für Paraden, Aufmärsche und Leistungsschauen der deutschen Industrie diente.
1945 organisierten überlebende Sozialdemokraten, Kommunisten und Gewerkschafter die ersten freien Maifeiern seit 13 Jahren. Im April 1946 bestätigte der Alliierte Kontrollrat den 1. Mai als Feiertag. In der Bundesrepublik zeichnete seit der Gründung des Deutschen Gewerkschaftsbundes 1949 der geschäftsführende Bundesvorstand für die Maifeiern verantwortlich. 1951 gegründete der DGB die Tradition, die politischen Kundgebungen mit kulturellen Veranstaltungen zu umrahmen. In der DDR war der 1. Mai von 1949 bis 1989 ein staatlich garantierter Feiertag. Die erste freie gewerkschaftliche Mairede an ein gesamtdeutsches Publikum seit 1932 hielt der DGB-Vorsitzende Ernst Breit 1990 vor dem Berliner Reichstag – am 100. Jahrestag des 1. Mai.
Foto: Maikundgebung des Verbandes der Nahrungsmittel- und Getränkearbeiter um 1927/28. Fotoquelle: HdBG.
Veröffentlicht im April 2026.
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