Bekanntmachung über die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte in der Stadt Puchheim zum Stichtag 01.01.2026
Bekanntmachung
Veröffentlichung der Bodenrichtwerte in der Stadt Puchheim zum Stichtag 01.01.2026
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Wertermittlung im Bereich des Landkreises Fürstenfeldbruck hat der Stadt Puchheim die Bodenrichtwerte (§ 195,§ 196 BauGB, § 12 BayGaV, ImmoWertV §§ 13 bis 17) zugeleitet.
Die Bodenrichtwerte können in der Stadtverwaltung Puchheim, Rathaus, Poststr. 2, Zimmer 108 und 109, in der Zeit
vom 01.07.2026 bis einschließlich 31.07.2026
während den allgemeinen Geschäftszeiten eingesehen werden.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass es sich hierbei nicht um eine amtliche Bodenrichtwertauskunft handelt. Jeder Bürger kann beim Gutachterausschuss des Landratsamtes Fürstenfeldbruck oder über die Internetseite https://www.boris-bayern.de/ einen Antrag auf eine gebührenpflichtige amtliche Bodenrichtwertauskunft stellen.
Puchheim, den 16.06.2026
Stadt Puchheim
Thomas Hofschuster
Erster Bürgermeister
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