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Energiespar-Förderprogramm

Mit der Bitte um Beachtung: Wie das Umweltamt der Stadt Puchheim mitteilt, sind die Mittel für das Förderprogramm „Energiesparmaßnahmen“ inzwischen ausgeschöpft. Neue Anträge können in diesem Jahr daher nicht mehr entgegengenommen werden. Bereits seit Ende August waren Anträge aufgrund der ergangenen Haushaltssperre nur noch unter dem Vorbehalt bewilligt worden, dass eine Bezuschussung nur erfolgen kann, wenn am Jahresende Mittel freiwerden sollten – sei es durch die Nichtdurchführung bereits beantragter Maßnahmen oder durch Freiwerden von Restmitteln aus anderen Förderprogrammen. (Veröffentlicht am 11. November 2025.)

 

Die Stadt Puchheim unterstützt ihre Bürgerinnen und Bürger bei der Verminderung ihres CO2-Ausstoßes.

Schwerpunkt des Förderprogramms ist die energetische Sanierung bestehender Wohngebäude. Hier gibt es Zuschüsse für die Wärmedämmung von Dächern, Außenwänden, Dachgeschossböden und Kellerdecken sowie den Einbau von Wärmeschutzfenstern, wobei die Anforderungen sich an den Regelungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) orientieren. Darüber hinaus werden auch die Thermographie der Gebäudehülle, der Anschluss an ein Fern- oder Nahwärmenetz, der Einbau einer Regenwassernutzungsanlage sowie der Einbau voreinstellbarer Thermostatventile in Verbindung mit der Durchführung eines hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage bezuschusst.

Seit 1. Januar 2021 können Puchheimer Bürgerinnen und Bürger einen Zuschuss für die Installation von Photovoltaik-(PV-)Anlagen und Batteriespeichern beantragen; das hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 27. Oktober 2020 beschlossen.

Zu diesem Zweck wurde das städtische Energiespar-Förderprogramm um verschiedene Fördertatbestände rund um die Photovoltaik ergänzt. Grundsätzlich förderfähig sind nun Balkon-, Fassaden- und kombinierte Photovoltaik- und Solarthermieanlagen (PVT-Anlagen) sowie Batteriespeicher. Bei Dachanlagen kann der über eine Leistung von 5 kWp hinausgehende Teil gefördert werden, sofern das Dach im technisch sinnvollen Umfang vollständig mit Modulen belegt wird.

Wie beim restlichen Energiespar-Förderprogramm gilt auch für die PV-Anlagenförderung, dass der Antrag vor Auftragserteilung bei der Stadt gestellt und bewilligt werden muss. Eine städtische Förderung ist nur möglich, wenn für die geförderten Maßnahmen keine Zuschüsse aus Programmen des Bundes oder Landes zur Verfügung stehen.

Die aktuellen Richtlinien für die Vergabe von Zuschüssen aus dem Förderprogramm Energiesparmaßnahmen der Stadt Puchheim finden Sie im nachstehenden Downloadbereich.

Die bis 14. April 2025 gültigen Richtlinien finden Sie hier

Typ Dokument (Dateiname) Dateigröße
Antrag Förderung von Energiesparmaßnahmen 2025 606,4 KB
Richtlinien Förderung von Energiesparmaßnahmen ab 15-04-2025.pdf 413,6 KB
Hinweisblatt PV-Förderung.pdf 106 KB
VOILA_REP_ID=C1257FC6:0036B223