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Sozialhilfe

Sozialhilfe kann in Form von Bürgergeld (18 - 65 Jahre und voll erwerbsfähig), Grundsicherung im Alter (ab dem 65 Lebensjahr und dauerhaft voll erwerbsunfähig) oder als Hilfe zum Lebensunterhalt (18 - 65 Jahre und vorübergehend oder dauerhaft erwerbsunfähig) gewährt werden.

Grundsicherung im Alter und Hilfe zum Lebensunterhalt

Anträge auf Grundsicherungsleistung sind bei der Stadt Puchheim, Amt für Soziales, erhältlich. Die Stadt Puchheim nimmt den vollständig ausgefüllten Antrag gerne entgegen und bestätigt ihn. Anschließend wird er an das Landratsamt Fürstenfeldbruck weitergeleitet.

Nähere Auskünfte zur bedarfsorientierten Grundsicherung erteilt Ihnen auch das Landratsamt Fürstenfeldbruck.

Bürgergeld

Anträge auf Bürgergeld sind im Amt für Soziales erhältlich. Die Stadt Puchheim nimmt den vollständig ausgefüllten Antrag gerne entgegen. Dieser wird dann an das Jobcenter Fürstenfeldbruck gesandt.

Nähere Auskünfte erteilt Ihnen auch das Jobcenter Fürstenfeldbruck.

Puchheimer / Eichenauer Tafel

Für Bürger:innen, die Sozialhilfe beziehen, besteht die Möglichkeit die Puchheimer/Eichenauer Tafel in Anspruch zu nehmen. Auskünfte darüber erhalten Sie im Amt für Soziales.

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