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Kirchenaustritte

Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz in Puchheim
  • Mindestens 14 Jahre alt
  • Bei Kindern unter 14 können die Sorgeberechtigten den Kirchenaustritt erklären, wobei das Kind zu beteiligen ist, wenn es mindestens 12 Jahre alt ist.

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Persönliches Erscheinen

Gebühren:

  • Für eine Person, inkl. Bescheinigung 35,00 Euro

Weitere Informationen zum Thema Kirchenaustritt finden Sie im BayernPortal.

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