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Wärmeplanung in Puchheim

Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet alle Kommunen, bis zu einem bestimmten Stichtag (für kleinere und mittlere Gemeinden Ende Juni 2028) einen kommunalen Wärmeplan vorzulegen. Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches und langfristig angelegtes Planungsinstrument auf kommunaler Ebene. Sie soll ein auf die lokalen Bedingungen abgestimmtes, ganzheitliches Vorgehen zur Wärmewende vor Ort ermöglichen. Insbesondere wird durch die Wärmeplanung festgelegt, in welchem Teil der Kommune vorrangig welche Art der Wärmeversorgung eingesetzt werden soll – ein Thema, das besonders all jene interessiert, die sich mit dem Gedanken an eine neue, möglichst klimafreundliche Heizung tragen.

Anfang Oktober 2023 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt beschlossen, einen kommunalen Wärmeplan für das Puchheimer Stadtgebiet erstellen zu lassen. Im Dezember 2023 wurde dafür eine Bundesförderung beantragt, Ende September 2024 erfolgte die Bewilligung. Ende 2024 wurde der Auftrag vergeben, so dass zum Jahresbeginn 2025 mit der tatsächlichen Erstellung des Wärmeplans begonnen werden konnte.

Gemäß dem Ausschreibungsergebnis wird der Plan mit Unterstützung der ENIANO GmbH erarbeitet, die bereits den Energienutzungsplan auf Landkreisebene erstellt hat. Die dort erhobenen Daten sind direkt in die Puchheimer Wärmeplanung eingeflossen. Zusätzlich wurden die Wärmepotentiale der örtlichen Gewerbe- und landwirtschaftlichen Betriebe abgefragt und in die Planung eingearbeitet. Auch die lokalen Akteure, insbesondere die Netzbetreiber, wurden intensiv in den Planungsprozess eingebunden.

Am 26. November 2025 wurde der aktuelle Stand im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung im PUC vorgestellt. Die dort gezeigte Präsentation finden Sie im Downloadbereich am Ende der Seite.

Von 8. Dezember 2025 bis 23. Januar 2026 wird der Entwurf des Wärmeplans auf der Website der Stadt veröffentlicht sowie im Rathaus öffentlich ausgelegt. Nach Einarbeitung der Stellungnahmen soll der Wärmeplan dann im ersten Quartal 2026 fertiggestellt und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Logos des Bundesumweltministeriums und der Nationalen Klimaschutzinitiative

Die Maßnahme „KSI: Kommunale Wärmeplanung Puchheim“ läuft vom 1. Januar 2025 bis 31. März 2026 und wird unter dem Förderkennzeichen 67K29116 durch das Bundesumweltministerium im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative gefördert.

 Stand November 2025.

Typ Dokument (Dateiname) Dateigröße
Präsentation Informationsveranstaltung Kommunale Wärmeplanung 26112025.pdf 1,8 MB
VOILA_REP_ID=C1257FC6:0036B223