
Die Puchheimer Gewässer Gröbenbach, Kleiner Ascherbach, Mühlstetter Graben und einige Gräben sind Gewässer III. Ordnung. Für ihren Unterhalt sind die Kommunen oder auch Wasserverbände zuständig. In Puchheim ist beispielsweise der Wasserverband Gröbenbach für einen großen Teil des Gröbenbachs zuständig.
Maßnahmen an Gewässern sind im Wasserhaushaltsgesetz (WHG, § 39) geregelt. Ein wesentlicher Punkt ist dabei die Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers insbesondere als Lebensraum von wild lebenden Tieren und Pflanzen. Besonders im dicht bebauten und versiegelten Siedlungsgebiet ist diese Biotopfunktion äußerst wichtig. Durch die klimatischen Veränderungen ist auch der Schutz vor Hochwasser und Sturzfluten ein zunehmend wichtiger Aspekt. So ist es beispielsweise wichtig, dass sich im Falle eines Hochwasserereignisses möglichst keine großen Abflusshindernisse im Bach befinden. Umgekehrt dürfen beispielsweise Biberdämme nicht ohne weiteres entfernt werden, obwohl diese den Abfluss behindern können. Biber sind eine geschützte Tierart und aus ökologischer Sicht können ihre Dämme durchaus Vorteile für das Gewässer bringen.
Klimaveränderungen bringen jedoch nicht nur zunehmend Starkregen und Hochwasserereignisse mit sich, auch das Austrocken von Bächen tritt vermehrt auf. Bereits zum zweiten Mal innerhalb weniger Jahre sind die Gewässer in Puchheim und den Nachbarkommunen über einen längeren Zeitraum ausgetrocknet. Hier gibt es nur wenige Handlungsmöglichkeiten wie zum Beispiel das Umsetzen von Fischen in Bereiche, die noch Wasser führen. Allerdings wurde die Trockenphase des Gröbenbachs in Puchheim-Ort dazu genutzt, den Bach in einem Bereich zu entschlammen, wo er in der Vergangenheit bei Hochwasser über das Ufer trat. Es handelt sich somit um eine Maßnahme, die zum Hochwasserschutz in Puchheim-Ort beiträgt.
Die regulären Pflegemaßnahmen an Bächen finden in Puchheim stets in der Zeit von Anfang September bis Ende Oktober statt. Der Uferbewuchs wird abschnittsweise gemäht und, wo nötig, der Bewuchs im Bach entfernt beziehungsweise reduziert. Für den Erhalt und das Entwickeln einer typischen bachbegleitenden Hochstaudenflur mit Mädesüß, Baldrian, Gilb- und Blutweiderich ist dieser späte Mahdtermin wichtig, damit diese Pflanzen zuvor aussamen können.
Foto: Kleiner Ascherbach
Veröffentlicht im September 2026.