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Festsetzung des Überschwemmungsgebietes am Gröbenbach, Ascherbach und Starzelbach

Am 12.07.2024 wurde vom Landratsamt Fürstenfeldbruck eine neue Überschwemmungsgebietsverordnung für das Überschwemmungsgebiet an den Gewässern dritter Ordnung Gröbenbach, Ascherbach und Starzelbach in den Städten Germering, Puchheim und Olching sowie den Gemeinden Alling, Eichenau, Emmering und Gröbenzell erlassen. Diese ist am 19.07.2024 in Kraft getreten. Die Veröffentlichung im Amtsblatt am 18.07.2023, die Detailpläne und sonstigen Unterlagen können auf der Homepage des Landratsamtes Fürstenfeldbruck unter dem Link www.lra-ffb.de/bau-umwelt/umweltschutz/gewaesserschutz/ueberschwemmungsgebiete eingesehen werden.

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