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Bürgerbeteiligung

Bürgerbeteiligung in der Stadt Puchheim ist der bereichernde Austausch zwischen Stadtrat, Stadtverwaltung und den Menschen, die in Puchheim leben und arbeiten. Im Oktober 2021 hat der Stadtrat „Leitlinien für gute Bürgerbeteiligung in Puchheim“ verabschiedet. Diese Leitlinien sollen allen Teilen der Stadtgesellschaft Orientierung geben, wann und in welcher Form Bürgerbeteiligung als Instrument sinnvoll einzusetzen ist.

Die "Leitlinien für gute Bürgerbeteiligung in Puchheim" stehen Ihnen im Downloadbereich am Ende dieser Seite als PDF-Dokument zur Verfügung. Im Rathaus und den Außenstellen der Stadtverwaltung liegen sie in gedruckter Form als Broschüre aus. Den Entwicklungsprozess der Leitlinien können Sie unter der Kachel "Entwicklung der Leitlinien für gute Bürgerbeteiligung" nachlesen.

Vorschläge für Bürgerbeteiligung

Alle Puchheimer Bürgerinnen und Bürger können Vorschläge für Bürgerbeteiligung machen. Sie möchten ein Bürgerbeteiligungsverfahren anregen? Dann reichen Sie Ihren Vorschlag ganz einfach bei der Stadt Puchheim ein.

1. Vorschlag einreichen

Nutzen Sie dafür das Formular „Ihr Bürgerbeteiligungsvorschlag“  und senden Sie es an buergerbeteiligung [at] puchheim.de oder reichen Sie Ihren Vorschlag direkt online auf der Beteiligungsplattform der Stadt Puchheim ein.

Folgende Punkte sind dabei besonders wichtig:

  • Um welches Anliegen oder Problem geht es?
  • Wer ist davon betroffen?

2. Prüfung des Bürgerbeteiligungsvorschlags

Ihr Vorschlag wird vom Puchheimer Bürgerbeteiligungsrat geprüft. Der Bürgerbeteiligungsrat ist ein mit ehrenamtlichen Bürger:innen besetztes Gremium. Bei jedem eingereichten Vorschlag prüft der Bürgerbeteiligungsrat

  • ob das Anliegen eine größere Gruppe oder eine Einzelperson betrifft,
  • ob es sich bei dem Vorschlag um eine Schadensmeldung handelt (zum Beispiel die Meldung eines kaputten Spielgeräts auf einem Spielplatz),
  • ob die Stadt Puchheim für das Anliegen zuständig ist.

Der Bürgerbeteiligungsrat entscheidet, für welche Vorschläge eine Bürgerbeteiligung angeregt werden soll.

Eine Bürgerbeteiligung ist dann nicht möglich, wenn

  • das Anliegen nur eine Einzelperson betrifft,
  • es sich um eine reine Schadensmeldung handelt,
  • die Stadt Puchheim nicht zuständig für das Anliegen ist.

3. Entscheidung im Stadtrat

Vorschläge, für die eine Bürgerbeteiligung sinnvoll ist, legt der Bürgerbeteiligungsrat dem Stadtrat vor. Dieser entscheidet, ob eine Bürgerbeteiligung durchgeführt werden soll.

In welchen Fällen ist es sinnvoll, einen Bürgerbeteiligungsvorschlag einzureichen?

Einen Bürgerbeteiligungsvorschlag einzureichen ist vor allem dann sinnvoll, wenn:

  1. Das Thema viele Menschen in Puchheim betrifft
    Zum Beispiel: Verkehr, Grünflächen, Spielplätze, Wohnen, Klimaschutz, Stadtgestaltung, soziale Angebote, Treffpunkte, Sicherheit im öffentlichen Raum.
  2. Das Thema über eine einzelne Beschwerde hinausgeht
    Einzelne Mängel (z. B. kaputte Laterne, Schlagloch) können Sie über den Mängelmelder der Stadt melden.
  3. Die Stadt Puchheim zuständig ist
    Also bei Themen, über die Stadtrat oder Stadtverwaltung entscheiden können (z. B. Stadtplanung, Straßenraum, kommunale Einrichtungen) – nicht bei rein privaten Problemen oder Themen, die z. B. beim Landkreis oder Bund liegen.
  4. Unterschiedliche Interessen betroffen sind
    Wenn z. B. Anwohner:innen, Gewerbe, Vereine, Kinder/Jugendliche, Senior:innen usw. unterschiedliche Bedürfnisse haben und ein strukturierter Dialog sinnvoll ist.
  5. Sie möchten, dass vor einer Entscheidung Meinungen gesammelt werden
    Also z. B. bevor der Stadtrat etwas Wichtiges beschließt und Sie finden, dass dazu die Bürgerschaft gehört werden sollte.​

Vorschläge für Bürgerbeteiligung können mithilfe des im Downloadbereich am Ende dieser Seite bereitgestellten ausfüllbaren Formulars eingereicht werden. Senden Sie es entweder per E-Mail an buergerbeteiligung [at] puchheim.de oder postalisch an Stadt Puchheim, Poststraße 2, 82178 Puchheim.

Entwicklung der Leitlinien für gute Bürgerbeteiligung in Puchheim

Für die Stadtratsperiode 2020 bis 2026 hat sich der Puchheimer Stadtrat vorgenommen, die Bürgerbeteiligung in Puchheim weiter zu stärken und ein kommunales Beteiligungskonzept zu erarbeiten.

Bürgerbeteiligungsrat

Aufgabe des Bürgerbeteiligungsrats ist es, über Vorschläge für Themen und konkrete Anlässe für Bürgerbeteiligungen aus der Bürgerschaft zu beraten.

Projekte Bürgerbeteiligung

In Puchheim finden regelmäßig Bürgerdialoge mit unterschiedlichsten Formaten statt. Rege Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist erwünscht, damit wichtige Entscheidungen gemeinsam getroffen werden können.

Bürgerversammlung

In Puchheim findet einmal jährlich in beiden Ortsteilen eine Bürgerversammlung statt. Zudem findet einmal jährlich auch eine Seniorenbürgerversammlung statt.

Bürgersprechstunde

Der Erste Bürgermeister steht Bürgerinnen und Bürgern donnerstags von 10 bis 12 Uhr und von 17 bis 19 Uhr sowie nach Vereinbarung für Gespräche zur Verfügung. Um telefonische Anmeldung unter Tel. 089-80098-0 wird gebeten.

Downloadbereich

Typ Dokument (Dateiname) Dateigröße
Formular Ihr Bürgerbeteiligungsvorschlag (ausfüllbar).pdf 1,6 MB
Leitlinien für gute Bürgerbeteiligung in Puchheim in einfacher Sprache als PDF 1,5 MB
Ablaufgrafik Impuls für Bürgerbeteiligung.pdf 1,5 MB
VOILA_REP_ID=C1257FC6:0036B223