Neben den Ersten Bürgermeister, der durch das Volk gewählt wird, treten nach Maßgabe der Gemeindeverfassungsrechtssatzung zwei weitere Bürgermeister, die durch den Stadtrat für die Dauer seiner Wahlperiode bestimmt werden. Sie sind Ehrenbeamte der Stadt und vertreten den Ersten Bürgermeister bei dessen Verhinderung. Für die aktuelle Wahlperiode hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 5. Mai 2020 gewählt:
Sprechstunde
Donnerstags von 14-16 Uhr. Anmeldung telefonisch unter Tel: 089/80098-117.