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Haushalt der Stadt Puchheim

Die Grundzüge des kommunalen Haushaltsrechts sind sind in der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern geregelt. Inhalt, Anlagen und Bestandteile des Haushalts sollen einen Überblick über den Stand und die Entwicklung der Haushaltswirtschaft der Kommune geben und die Kommune in die Lage versetzen, ihre Verwaltung zu steuern.

Der Haushaltplan ist die verbindliche Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Stadt Puchheim. Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben voraussichtlich

  • anfallenden Erträge, eingehenden Einzahlungen, entstehenden Aufwendungen sowie zu leistenden Auszahlungen (bei Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung),
  • zu erwartenden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben (bei Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der Kameralistik),
  • benötigten Verpflichtungsermächtigungen.

Die Haushaltspläne der Stadt Puchheim können per E-Mail an finanzen [at] puchheim.de in digitaler Form angefordert werden.

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