Die Grundzüge des kommunalen Haushaltsrechts sind sind in der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern geregelt. Inhalt, Anlagen und Bestandteile des Haushalts sollen einen Überblick über den Stand und die Entwicklung der Haushaltswirtschaft der Kommune geben und die Kommune in die Lage versetzen, ihre Verwaltung zu steuern.
Der Haushaltplan ist die verbindliche Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Stadt Puchheim. Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben voraussichtlich
Die Haushaltspläne der Stadt Puchheim können per E-Mail an finanzen [at] puchheim.de in digitaler Form angefordert werden.
Finanzen Stadt Puchheim Poststraße 2 82178 Puchheim
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