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Reisepass / Personalausweis nach Einbürgerung

Erstmalige Ausstellung eines deutschen Ausweisdokuments nach der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband

Mit den folgenden Unterlagen und Voraussetzungen können wir im Regelfall Ihr Anliegen bearbeiten​.

  • Persönliche Vorsprache bei Antragstellung
  • Ausweisbewerber*innen unter 16 Jahren müssen mit mindestens einer sorgeberechtigten Person vorsprechen. Eine Zustimmungserklärung ist erforderlich, wenn nur eine sorgeberechtigte Person zur Antragstellung erscheint.
  • Reisepassbewerber*innen unter 18 Jahre müssen mit mindestens einer sorgeberechtigten Person vorsprechen. Eine Zustimmungserklärung ist erforderlich, wenn nur eine sorgeberechtigte Person zur Antragstellung erscheint.

Erforderliche Unterlagen

  • Biometrisches Lichtbild: Dieses kann entweder im Bürgerbüro (Gebühr 6 Euro) oder bei einem zugelassenen Fotostudio angefertigt werden. Weitere Informationen finden Sie unter Anfertigung von digitalen Lichtbildern für Pass und Personalausweis im Bürgerbüro.
  • Bisheriges amtliches Ausweisdokument im Original (Pass, Personalausweis)
  • Nachweis der Einbürgerung (Einbürgerungsurkunde)
  • Letzte Personenstandsurkunde im Original: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde. Bitte beachten Sie, dass diese Urkunden unter Umständen von einem vereidigten Übersetzer übersetzt sein müssen.
  • Namensangleichung nach der Einbürgerung: In bestimmten Fällen ist es erforderlich, den Namen an die Vorgaben des deutschen Namensrechts anzupassen. Eine solche Anpassung wird im Rahmen des Antragsverfahrens durch die zuständige Behörde in Zusammenarbeit mit dem Standesamt geprüft.

Bearbeitungsdauer im Regelfall

  • Personalausweis: 3 bis 4 Wochen
  • Reisepass: 5 bis 6 Wochen
  • Express-Reisepass: 4 Werktage, wenn der Antrag bis 11.30 Uhr entgegengenommen wurde
  • vorläufiger Personalausweis: sofort
  • vorläufiger Reisepass: sofort

Gebühren / Gültigkeit

Personalausweis

  • bis 24 Jahre: 22,80 Euro (Gültigkeit 6 Jahre)
  • ab 24 Jahre: 37 Euro (Gültigkeit 10 Jahre)
  • vorläufiger Personalausweis: 10 Euro (Gültigkeit max. 3 Monate)

Reisepass

  • bis 24 Jahre: 37,50 Euro (Gültigkeit 6 Jahre)
  • ab 24 Jahre: 70 Euro (Gültigkeit 10 Jahre)
  • Express-Reisepass: 32 Euro zusätzlich
  • Reisepass mit 48 Seiten: 22 Euro zusätzlich
  • vorläufiger Reisepass: 26 Euro (Gültigkeit 1 Jahr)

Zahlungsmöglichkeiten: Im Bürgerbüro kann bar oder mit der EC-Karte oder Kreditkarte bezahlt werden.

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