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Urkunden

Personenstandsurkunden können grundsätzlich nur von dem Standesamt ausgestellt werden, das den Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) beurkundet hat.

Gebühren:

Ausstellung einer Geburts- Sterbe- Heiratsurkunde
auch internationale Urkunden                                                                    12,00 Euro

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